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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern - Neuwagen-Verkaufsbedingungen -
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§1 Allgemeines – Geltungsbereich
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- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
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§2 Vertragsschluss
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- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-Mail zugesandt.>
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§3 Eigentumsvorbehalt
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- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch für solche Forderungen, die bereits vor oder bei Vertragsabschluss begründet wurden und deren Gegenleistung der Substanz der Ware zu Gute kommt, wie z. B. bei zusätzlichen Einbauten, Umbauten, Reparaturen, Ersatzteil- oder Treibstofflieferungen. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes uns zu.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern die vom Hersteller/ Importeur vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten von uns ausführen zu lassen. Dies gilt auch für erforderliche Instandsetzungen.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, sofern wir die Verwertung dem Kunden zuvor angedroht haben. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich der Rücknahme- und Verwertungskosten in Höhe von 5% des Verwertungserlöses- anzurechnen. Falls wir in der Lage sind höhere Kosten nachzuweisen, sind wir berechtigt diese geltend zu machen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Rücknahme- und Verwertungskosten überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart, hat der Kunde diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns zustehen. Der Kunde ermächtigt uns, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Kunden abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
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§4 Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatzvertrag
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- Bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücknahmeverlangen der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung entsteht, hat der Verbraucher zu tragen.
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§5 Zahlung / Zahlungsbedingungen
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- Der angebotene Kaufpreis ist bindend [ggf. befristet]. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
- Der Kunde kann den Kaufpreis bar, per Scheck oder Rechnung und Überweisung leisten.
- Der Kaufpreis ist Zug um Zug gegen Übergabe der bestellten Ware fällig. Der Abzug eines Skontos bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Hereingabe von Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.
- Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dies gilt nicht für Verbraucherdarlehensverträge. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden ist, oder wesentlich niedriger, als die Pauschale.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Fehlt bei Zahlungen des Kunden eine Tilgungsbestimmung, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Dies gilt nicht für Verbraucherdarlehens-verträge.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheckprotest, Vergleichs- oder Insolvenzantrag sowie sonstigem Vermögensverfall sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheiten auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Schecks, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern die Bezahlung unserer Ware gefährdet ist.
- Tritt der Kunde vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass wir dies zu vertreten haben, steht uns ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises zu. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger, als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
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§6 Gefahrübergang
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- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
- Nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige muss die Ware unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
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§7 Gewährleistung
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- Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen, oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen haben.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafte Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wird die Ware wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Verbraucher mit unserer Zustimmung an die dem Ort der betriebsunfähigen Ware nächstgelegenen dienstbereiten Herstellerfachwerkstatt wenden, wenn sich der Ort der betriebsunfähigen Ware mehr als 100 km von uns entfernt befindet. Erfolgt in diesem Ausnahmefall die Nachbesserung in dieser anderen Herstellerfachwerkstatt, hat der Verbraucher in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Nachbesserung durch uns als Auftraggeber handelt. Art und Umfang der Nachbesserung mit uns abzustimmen ist und uns ausgebaute Teile während angemessener Frist zur Verfügung zu halten sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die dem Verbraucher hieraus entstandenen tatsächlichen Nachbesserungskosten werden von uns übernommen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
- Wählt der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Verbraucher nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Die Rechte des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss den Mangel kannte. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen haben.
- Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
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§8 Haftungsbeschränkungen
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- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§9 Schlussbestimmungen
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- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger - Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Eigengeschäft) -
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§1 Allgemeines – Geltungsbereich
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- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
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§2 Vertragsschluss
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- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-Mail zugesandt..
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§3 Eigentumsvorbehalt
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- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch für solche Forderungen, die bereits vor oder bei Vertragsabschluss begründet wurden und deren Gegenleistung der Substanz der Ware zu Gute kommt, wie z. B. bei zusätzlichen Einbauten oder Umbauten. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes uns zu.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern die vom Hersteller/ Importeur vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten von uns ausführen zu lassen. Dies gilt auch für erforderliche Instandsetzungen.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, sofern wir die Verwertung dem Kunden zuvor angedroht haben. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich der Rücknahme- und Verwertungskosten in Höhe von 5% des Verwertungserlöses- anzurechnen. Falls wir in der Lage sind höhere Kosten nachzuweisen, sind wir berechtigt diese geltend zu machen. Dem Verbraucher ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Rücknahme- und Verwertungskosten überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart, hat der Kunde diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns zustehen. Der Kunde ermächtigt uns, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Kunden abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
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§4 Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatzvertrag
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- Bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücknahmeverlangen der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
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§5 Zahlung / Zahlungsbedingungen
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- Der angebotene Kaufpreis ist bindend [ggf. befristet]. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
- Der Kunde kann den Kaufpreis bar, per Scheck oder Rechnung und Überweisung leisten.
- Der Kaufpreis ist Zug um Zug gegen Übergabe der bestellten Ware fällig. Der Abzug eines Skontos bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Hereingabe von Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.
- Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dies gilt nicht für Verbraucherdarlehensverträge. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden ist, oder wesentlich niedriger, als die Pauschale.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Fehlt bei Zahlungen des Kunden eine Tilgungsbestimmung, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Dies gilt nicht für Verbraucherdarlehens-verträge.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheckprotest, Vergleichs- oder Insolvenzantrag sowie sonstigem Vermögensverfall sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheiten auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Schecks, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern die Bezahlung unserer Ware gefährdet ist.
- Tritt der Kunde vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass wir dies zu vertreten haben, steht uns ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises zu. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger, als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
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§6 Gefahrübergang
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- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
- Nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige muss die Ware unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
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§7 Gewährleistung
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- Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen haben oder unsererseits grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafte Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wird die Ware wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Verbraucher mit unserer Zustimmung an die dem Ort der betriebsunfähigen Ware nächstgelegenen dienstbereiten Herstellerfachwerkstatt wenden, wenn sich der Ort der betriebsunfähigen Ware mehr als 100 km von uns entfernt befindet. Erfolgt in diesem Ausnahmefall die Nachbesserung in dieser anderen Herstellerfachwerkstatt, hat der Verbraucher in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Nachbesserung durch uns als Auftraggeber handelt. Art und Umfang der Nachbesserung mit uns abzustimmen ist und uns ausgebaute Teile während angemessener Frist zur Verfügung zu halten sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die dem Verbraucher hieraus entstandenen tatsächlichen Nachbesserungskosten werden von uns übernommen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
- Wählt der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Verbraucher nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Die Rechte des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss den Mangel kannte. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen haben.
- Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
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§8 Haftungsbeschränkungen
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- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§9 Schlussbestimmungen
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- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Kfz-Reparaturen
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§1 Allgemeines – Geltungsbereich
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- Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote einschließlich Beratung, Vorschläge und sonstigen Nebenleistungen aufgrund des Kfz-Reparaturvertrages erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Reparaturbedingungen.
- Weitere Vereinbarungen und Zusagen über den Kfz-Reparaturvertrag hinaus, insbesondere mündliche Nebenabreden, wurden nicht getroffen.
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§2 Angebot und Auftragserteilung
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- Unser Angebot bezieht sich allein auf die vereinbarten Reparaturen inklusive der erforderlichen Ersatzteile.
- Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und Probe- sowie Überführungsfahrten im Rahmen des Reparaturauftrages durchzuführen.
- Nachträgliche Erweiterungen des in dem Reparaturauftrag vereinbarten Leistungsumfangs und Lieferungen sind zusätzlich vom Auftraggeber zu vergüten.
- Angegebene Fertigstellungstermine geltend stets nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Die Einhaltung der Fertigstellungstermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn ihre Annahme dem Auftraggeber zumutbar ist. Haben wir eine Teillieferung/Teilleistung bewirkt, so kann der Auftraggeber vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung/Teillieferung kein Interesse hat. Der Auftraggeber kann Schadenersatz der ganzen Leistungen nur verlangen, wenn sein Interesse an der geschuldeten Leistung/Lieferung dies erfordert.
- Leisten wir unsere Lieferpflicht/Montagepflicht schuldhaft trotz Fälligkeit und Mahnung des Auftraggebers nicht, so ist unsere Schadenersatzpflicht für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens, mit Ausnahme von Körperschäden begrenzt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit des Ersatzteils unverzüglich informiert.
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§3 Zahlung
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- Der Auftraggeber kann bar, per Scheck oder Rechnung und Überweisung zahlen.
- Der Abzug eines Skontos bedarf besonderer Vereinbarung.
- Bei Hereingabe von Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.
- Der Auftraggeber hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist. Dies gilt nicht für Verbraucherdarlehensverträge. Ist der Auftraggeber Unternehmer hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Auftraggeber in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Verzugs-schaden überhaupt nicht entstanden ist, oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
- Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Fehlt bei Zahlungen des Kunden eine Tilgungsbestimmung, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
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§4 Erweitertes Pfandrecht
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- Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
- Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind, ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
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§5 Gewährleistung
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- Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers ist zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Nach unserer Wahl können wir zur Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder ein neues Ersatzteil montieren. Wir sind zur wiederholten Mängelbeseitigung oder Nachmontage berechtigt. Hierzu ist uns eine angemessene Frist zu gewähren.
- Schlägt die wiederholte Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung/Minderung oder er kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
- Liegt ein von uns nicht zu vertretender Mangel vor, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
- Bei arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer steht ihm bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln kein Rücktrittsrecht zu.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in 1 Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.
- Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die oben bezeichneten Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
- Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: Wird die Ware wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Verbraucher mit unserer Zustimmung an die dem Ort der betriebsunfähigen Ware nächstgelegenen dienstbereiten Herstellerfachwerkstatt wenden, wenn sich der Ort der betriebsunfähigen Ware mehr als 100 km von uns entfernt befindet. Erfolgt in diesem Ausnahmefall die Nachbesserung in dieser anderen Herstellerfachwerkstatt, hat der Verbraucher in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Nachbesserung durch uns als Auftraggeber handelt. Art und Umfang der Nachbesserung mit uns abzustimmen ist und uns ausgebaute Teile während angemessener Frist zur Verfügung zu halten sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die dem Verbraucher hieraus entstandenen tatsächlichen Nachbesserungskosten werden von uns übernommen.
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§6 Haftungsbeschränkungen
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- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Reparatur vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ist der Auftaggeber Unternehmer haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorausstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
- Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§7 Eigentumsvorbehalt
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- Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung daran vor.
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§8 Schlussbestimmungen
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- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das selbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
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